OGH 10Ob60/17x (RS0132022)

OGH10Ob60/17x20.2.2018

Rechtssatz

Im Hinblick auf die aus dem Transparenzgebot abzuleitende Pflicht zur Vollständigkeit muss der Verbraucher von Anfang an auch über die Gründe und die maßgeblichen Indizes für eine Entgelterhöhung mittels Zustimmungsfiktion informiert werden, andernfalls die Auswirkungen der Klausel für ihn unklar bleiben. Nur auf diese Weise kann dem Risiko der künftigen Passivität  des Verbrauchers ausreichend Rechnung getragen werden. Die Parameter, die für eine Entgelterhöhung mittels Zustimmungsfiktion eine Rolle spielen, müssen aus der Klausel selbst hervorgehen, damit diese dem Transparenzgebot entspricht.

Normen

KSchG §6 Abs3

10 Ob 60/17xOGH20.02.2018

Veröff: SZ 2018/10

5 Ob 103/21iOGH28.09.2021

Dokumentnummer

JJR_20180220_OGH0002_0100OB00060_17X0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)