4 Ob 158/03v | OGH | 19.08.2003 |
9 Ob 64/04h | OGH | 15.09.2004 |
Vgl auch |
1 Ob 142/14k | OGH | 22.10.2014 |
Auch |
4 Ob 177/18k | OGH | 23.10.2018 |
Vgl; Beisatz: Zwar ist die Tätigkeit eines Ernährungsberaters nach § 119 GewO in § 1 Abs 1 AusbVorbG nicht angeführt. Das schließt jedoch nicht aus, dass Kursanbieter ihren Kunden gegenüber haftbar gemacht werden könnten, falls ihre Ausbildungen entgegen erweckten Erwartungen nicht auf die Ausübung einer Tätigkeit abzielen, die (bloß) als freies Gewerbe anzusehen wäre, und die daher für die Kunden auch wertlos sein könnten. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20030819_OGH0002_0040OB00158_03V0000_002
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