OGH 1Ob98/03y (RS0117851)

OGH1Ob98/03y30.1.2018

Rechtssatz

Der Unterhaltspflichtige kann als Eigentümer einer Liegenschaft, wenn er zur Deckung des angemessenen Unterhalts aus seinem Einkommen in der Lage ist, zur Vermietung oder Verpachtung seines Liegenschaftsbesitzes nicht verhalten werden: Eine derartige "Anspannung" ist von Gesetzes wegen nicht geboten.

Normen

ABGB §94

1 Ob 98/03yOGH01.07.2003
1 Ob 231/17bOGH30.01.2018

Dokumentnummer

JJR_20030701_OGH0002_0010OB00098_03Y0000_002

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