OGH 8Ob104/16a (RS0131580)

OGH8Ob104/16a29.6.2017

Rechtssatz

Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.

Normen

CISG Art14

8 Ob 104/16aOGH29.06.2017

Veröff: SZ 2017/76

8 Ob 149/18xOGH26.11.2018

nur: Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20170629_OGH0002_0080OB00104_16A0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)