Normen
MRG §3 Abs2 Z2a
5 Ob 201/16v | OGH | 23.05.2017 |
Veröff: SZ 2017/59 |
5 Ob 66/19w | OGH | 24.09.2019 |
Vgl; Beisatz: Wird ein anfänglich vorhandenes und mitvermietetes Wärmebereitungsgerät im Zug einer Verbesserung vom Mieter gegen ein neues Gerät ersetzt und kommt es dadurch zu einer mietzinsrechtlich relevanten Änderung der Ausstattungskategorie („Kategoriesprung“), ist das neue Gerät dann (anstelle des alten) mitvermietet, wenn sich dieser Umstand auch in der Mietzinshöhe niederschlägt. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Diese Verbesserung der Kategorie wirkte sich hier infolge des Eintritts der Antragstellerin nach § 12 MRG und der Anhebung des Mietzinses nach § 46 Abs 2 MRG auch auf die Mietzinshöhe aus. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20170523_OGH0002_0050OB00201_16V0000_001
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