OGH 9Ob46/16d (RS0131358)

OGH9Ob46/16d28.2.2017

Rechtssatz

Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Bei vorsätzlicher Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Karteninhaber oder betrügerischer Mitwirkung an missbräuchlichen Verfügungen haftet der KI unabhängig von einem Mitverschulden des Kreditkartenunternehmens zur Gänze für den entstandenen Schaden.“ verstößt gegen § 44 Abs 2 ZaDiG weil sie ein allfälliges Mitverschulden nicht berücksichtigt und widerspricht § 44 Abs 3 ZaDiG insoweit, als sich die Haftung des Zahlungsdienstnutzers auch auf Schäden erstreckt, die aus einer der Diebstahls‑ oder Verlustanzeige zeitlich nachgelagerten Nutzung des Zahlungsinstruments entstehen.

Normen

ZaDiG §44 Abs2
ZaDiG §44 Abs3

9 Ob 46/16dOGH28.02.2017

Dokumentnummer

JJR_20170228_OGH0002_0090OB00046_16D0000_006

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