OGH 6Ob272/05a (RS0120550)

OGH6Ob272/05a12.7.2017

Rechtssatz

Die Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ist auch bei gebrauchten Sachen nicht generell, sondern nur dann ausgeschlossen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.

Normen

ABGB §924

6 Ob 272/05aOGH16.02.2006

Veröff: SZ 2006/19

1 Ob 273/06pOGH27.03.2007

Auch; Beisatz: Dies gilt zum Beispiel für minderwertige oder kurzlebige Waren. Auch bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand können nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. (T1)

2 Ob 189/07vOGH18.10.2007

Auch; Beis wie T1 nur: Bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand können nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. (T2)

2 Ob 196/13gOGH19.12.2013

Auch; Beis wie T2

6 Ob 123/15dOGH25.09.2015

Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Welche Mängel hingenommen werden müssen und wann die Vermutung als widerlegt anzusehen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. (T3)

1 Ob 124/17tOGH12.07.2017

Auch; Beis wie T2; Beis wie T3

7 Ob 45/17vOGH05.07.2017

Auch

Dokumentnummer

JJR_20060216_OGH0002_0060OB00272_05A0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)