OGH 1Ob144/03p (RS0119578)

OGH1Ob144/03p25.10.2017

Rechtssatz

Die Fragen, ob bei Erstellung des Jahresabschlusses die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und ob der Abschlussprüfer die gesetzlich gebotene Sorgfalt eingehalten hat, sind gemischte Fragen (quaestiones mixtae); zum Tatsachensubstrat gehört es u.a., in welchem Ausmaß und bis zu welcher "Tiefe" eine Abschlussprüfung vorzunehmen ist.

Normen

ZPO §498 Abs1
HGB §195
HGB §275 Abs1
HGB §275 Abs2

1 Ob 144/03pOGH23.11.2004
6 Ob 250/16gOGH25.10.2017

Vgl; Beisatz: Die Fragen, ob bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden und ob der mit der Erstellung des Jahresabschlusses Beauftragte die gesetzlich gebotene Sorgfalt eingehalten hat, sind Fragen der rechtlichen Beurteilung. Zu deren Lösung bedarf es eines entsprechenden Tatsachensubstrats. Zu dessen Gewinnung ist die Erörterung durch geeignete Sachverständige notwendig, um die im Einzelfall relevanten Feststellungen treffen zu können. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20041123_OGH0002_0010OB00144_03P0000_001

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