Normen
3 Ob 541/88 | OGH | 22.02.1989 |
1 Ob 135/17k | OGH | 27.09.2017 |
Auch; Beisatz: Bei der Beurteilung der Frage, welche Sachen als Unternehmensbestandteile zu betrachten sind, ist die Zubehör‑/Zugehöreigenschaft gemäß § 294 ABGB entscheidend (mwN aus der Lit). Kann auf diese Weise keine einwandfreie und scharfe Abgrenzung durchgeführt werden, können hilfsweise die steuerlichen Bewertungsvorschriften herangezogen werden. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Liegenschaften. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19890122_OGH0002_0030OB00541_8800000_001
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