OGH 1Ob11/06h (RS0120623)

OGH1Ob11/06h22.1.2015

Rechtssatz

Das Abfließen von Schlamm auf ein Nachbargrundstück infolge von Bodenerosion oder Murenabgängen kann nur dann eine unzulässige Einwirkung iSd § 364 Abs 2 ABGB darstellen, wenn ein Verstoß gegen § 39 Abs 1 WRG vorliegt. Nach § 39 Abs 3 WRG ist eine Änderung der Ablaufverhältnisse mit ihren Konsequenzen jedoch zulässig, soweit sie durch die „ordnungsgemäße Bearbeitung" eines landwirtschaftlichen Grundstücks „notwendigerweise bewirkt" wird. Es kommt daher darauf an, ob das Risiko einer Verschlammung durch die ordnungswidrige Bewirtschaftung des Grundstücks unzulässig erhöht wurde.

Normen

ABGB §364 Abs2 B1
ABGB §413
WRG §39 Abs1
WRG §39 Abs3

1 Ob 11/06hOGH07.03.2006
1 Ob 4/15tOGH22.01.2015

Auch

Dokumentnummer

JJR_20060307_OGH0002_0010OB00011_06H0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)