OGH 10ObS114/05w (RS0120385)

OGH10ObS114/05w30.6.2015

Rechtssatz

Ein Anspruch auf Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 7 ASVG hat eine (weitere) Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten seit Eintritt in das Erwerbsleben nicht zur Voraussetzung.

Normen

ASVG §255 Abs7

10 ObS 114/05wOGH22.12.2005
10 ObS 108/05pOGH22.12.2005

Beisatz: Eine Anwendung der Bestimmung des § 255 Abs 7 ASVG kommt auch dann in Betracht, wenn der Versicherte überwiegend einen erlernten Beruf (hier: Werkstoffprüfer) ausgeübt hat. (T1); Veröff: SZ 2005/193

10 ObS 6/14aOGH25.02.2014

Beisatz: Ob der Versicherte in der Lage ist, die bisherige Tätigkeit weiter auszuüben, ist nicht von Bedeutung. (T2)

10 ObS 53/15iOGH30.06.2015

Vgl auch; Beisatz: Der Pensionsanspruch nach § 255 Abs 7 ASVG setzt voraus, dass der Versicherte auch am Stichtag weiterhin unter den Bedingungen des Arbeitsmarktes objektiv betrachtet nicht einsetzbar ist. (T3)<br/>

Dokumentnummer

JJR_20051222_OGH0002_010OBS00114_05W0000_001

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