Normen
1 Ob 132/01w | OGH | 22.10.2001 |
6 Ob 227/06k | OGH | 09.11.2006 |
Auch; Beisatz: Im Zusammenhang mit dem „Kennenmüssen" dürfen die Prüfpflichten und Informationspflichten des Gläubigers nicht überspannt werden. Es treffen ihn keine Nachforschungspflichten, die über die mit der notwendigen kaufmännischen Sorgfalt durchgeführte Bonitätsprüfung hinaus gehen; letztlich kann auch das Verhalten des Interzedenten und dessen Bereitschaft zur Übernahme der Interzession die Nachforschungspflichten und damit auch die Informationspflichten des Gläubigers einschränken. (T1) |
6 Ob 19/14h | OGH | 20.02.2014 |
Vgl; Beis ähnlich wie T1 |
10 Ob 24/15z | OGH | 28.04.2015 |
Vgl auch; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20011022_OGH0002_0010OB00132_01W0000_001
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