OGH 7Ob49/01h (RS0114945)

OGH7Ob49/01h10.6.2015

Rechtssatz

Erkennungszeichen iSd § 3 PHG ist alles, woraus die Identität eines Unternehmens erkennbar ist. Aufgrund des erweckten objektiven Scheins kann der einen Teil des Namens des Herstellers (Scheinhersteller) enthaltende Aufdruck auf dem Produkt als Herstellerhinweis verstanden werden. Es ist nicht erforderlich, dass beim Erwerber des Produktes der Eindruck der Eigenerzeugung "bewusst und gewollt" hervorgerufen wird.

Normen

PHG §3

7 Ob 49/01hOGH30.03.2001

Veröff: SZ 74/62

7 Ob 82/15gOGH10.06.2015

Auch; Veröff: SZ 2015/56

Dokumentnummer

JJR_20010330_OGH0002_0070OB00049_01H0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)