OGH 10ObS119/14v (RS0129819)

OGH10ObS119/14v21.10.2014

Rechtssatz

Die Krankenordnung, die im Rang einer Verordnung steht, gestaltet  das gesetzliche und satzungsmäßige Leistungsverhältnis detaillierter aus, indem sie nähere Bedingungen für die Leistungsgewährung festlegt. Wenn ein Versicherter gegen Bestimmungen der für ihn geltenden Krankenordnung verstößt, kann dies zum Verlust seines Krankenbehandlungsanspruchs führen.

Normen

ASVG §456

10 ObS 119/14vOGH21.10.2014
10 ObS 27/21zOGH22.06.2021

nur: Wenn ein Versicherter gegen Bestimmungen der für ihn geltenden Krankenordnung verstößt, kann dies zum Verlust seines Anspruchs führen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20141021_OGH0002_010OBS00119_14V0000_002

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