OGH 11Os114/12t (RS0128397)

OGH11Os114/12t3.4.2014

Rechtssatz

Die Bekanntmachung eines Beschlusses ohne Rechtsmittelbelehrung an die Staatsanwaltschaft löst ihr gegenüber trotzdem den Lauf der Beschwerdefrist aus.

Normen

StPO §87
StPO §88 Abs4

11 Os 114/12tOGH11.12.2012
12 Os 31/14xOGH03.04.2014

Auch; Beisatz: Dass ein Beschluss grundsätzlich nur dann die Beschwerdefrist auslösend bekanntgemacht wird, wenn er eine Rechtsmittelbelehrung enthält, gilt nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft, die als hoheitlich auftretende Behörde der für andere Verfahrensbeteiligte vorgesehenen besonderen Fürsorge nicht bedarf. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20121211_OGH0002_0110OS00114_12T0000_001

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