OGH 3Ob315/05b (RS0120694)

OGH3Ob315/05b5.11.2014

Rechtssatz

Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (§§ 762 ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des §1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsächlich höheren Wert eines Nachlassgegenstands im allein maßgeblichen Zeitpunkt der „wirklichen Zuteilung".

Normen

ABGB §762
ABGB §764
ABGB §765
ABGB §766
ABGB §786

3 Ob 315/05bOGH29.03.2006

Veröff: SZ 2006/45

7 Ob 180/14tOGH05.11.2014

Auch; Beisatz: Es spricht nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist, wenn sich ein tatsächlich höherer Wert eines Nachlassgegenstands ergibt. (T1)<br/>

Dokumentnummer

JJR_20060329_OGH0002_0030OB00315_05B0000_001

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