OGH 6Ob254/05d (RS0120445)

OGH6Ob254/05d24.6.2014

Rechtssatz

Erfolgtekeine Offenlegung des Konzernabschlusses und -lageberichts der Konzernmutter, kann sich ihre Tochter, die zugleich als Mutterunternehmen zur Konzernrechnungslegung nach HGB verpflichtet ist, nicht auf die Befreiungsbestimmung des § 245 Abs 1 HGB berufen.

Normen

HGB §245 Abs1

6 Ob 254/05dOGH01.12.2005

Beisatz: Hier: Konzernmutter ist eine Privatstiftung. (T1); Veröff: SZ 2005/177

4 Ob 95/14wOGH24.06.2014

Auch; Beisatz: Dass es sich beim Mutterunternehmen im Anlassfall zu 6 Ob 254/05d um eine Privatstiftung gehandelt hat, ändert nichts an den dort gewonnenen allgemeinen Aussagen zu § 245 Abs 1 UGB. (T2)<br/>Beisatz: In Fällen, in denen ein Tochterunternehmen selbst Mutterunternehmen ist, ist es danach im Interesse einer vollständigen Information grundsätzlich erforderlich, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20051201_OGH0002_0060OB00254_05D0000_002

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