OGH 4Ob80/03y (RS0117611)

OGH4Ob80/03y24.6.2014

Rechtssatz

Dient eine Website nur der Werbung, ohne dass Verträge auf elektronischem Weg abgeschlossen werden können, so ist für die Anwendung der §§ 9 ff ECG und damit auch des § 11 ECG kein Raum. Den Betreiber einer Homepage trifft daher die in § 11 ECG normierte Verpflichtung nicht, Vertragsbestimmungen und (allfällige) allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Website zugänglich zu machen.

Normen

ECG §9
ECG §11
UWG §1 D1i

4 Ob 80/03yOGH29.04.2003

Veröff: SZ 2003/51

4 Ob 59/14aOGH24.06.2014

Dokumentnummer

JJR_20030429_OGH0002_0040OB00080_03Y0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)