OGH 7Ob112/02z (RS0116839)

OGH7Ob112/02z10.4.2014

Rechtssatz

Es kann nicht generell gesagt werden, dass bei gerichtlicher Genehmigung eines Darlehensvertrages bezüglich minderjähriger Beteiligter die Bestellung eines Kollisionskurators nicht erforderlich ist. Vielmehr muss auch die Verwendung des Darlehens zu dem angegebenen, (auch) im Interesse der Kinder gelegenen Zweck gesichert erscheinen.

Normen

ABGB §154 Abs3 G
ABGB §271

7 Ob 112/02zOGH07.08.2002
7 Ob 134/10xOGH14.07.2010
6 Ob 18/14mOGH10.04.2014

Vgl; Beisatz: Kommt die Obsorge beiden Elternteilen zu und ist ein Elternteil infolge Interessenkollision von der Vertretung der Minderjährigen ausgeschlossen, so verliert der von der Kollision betroffene Elternteil auch sein Zustimmungsrecht nach § 167 Abs 2 und 3 ABGB, ohne dass es der Bestellung eines Kollisionskurators bedarf. (T1); Veröff: SZ 2014/35<br/>

Dokumentnummer

JJR_20020807_OGH0002_0070OB00112_02Z0000_001

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