Normen
ABGB §1486 Z1
PatG 1970 §22
PatG 1970 §33
1 Ob 660/79 | OGH | 13.07.1979 |
Veröff: SZ 52/117 |
6 Ob 644/81 | OGH | 27.08.1981 |
nur: Forderungen aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Teilen eines Unternehmens fallen nicht unter die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB. Auch Patentrechte sind Teile des Unternehmens. (T1); Beisatz: Dass dann, wenn die Betriebsstätte in Unterbestand gegeben und das gesamte Betriebsvermögen veräußert wird, zumindest ein Teil des Unternehmens weitergegeben wird und daher keine Forderung aus einer Leistung im Betrieb vorliegt, kann nicht zweifelhaft sein. (T2) |
3 Ob 290/05a | OGH | 29.03.2006 |
nur: Forderungen aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Teilen eines Unternehmens fallen nicht unter die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB. (T3); Veröff: SZ 2006/43 |
5 Ob 103/11z | OGH | 07.06.2011 |
Auch; nur T1 |
4 Ob 218/13g | OGH | 25.03.2014 |
Auch; nur T3 |
Dokumentnummer
JJR_19790713_OGH0002_0010OB00660_7900000_006
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)