2 Ob 112/12b | OGH | 17.06.2013 |
Beisatz: Hier: Das wirtschaftliche Interesse eines Mitglieds des Aufsichtsrats im Konzernverbund ist zwar geeignet, bei einem vernünftigen Dritten „berechtigte Zweifel“ an der Unparteilichkeit des Schiedsrichters in einem Schiedsverfahren, an dem eine Untergesellschaft als Partei beteiligt ist, zu wecken. Die gebotene Abwägung zwischen den kollidierenden Prinzipien fällt aber zu Gunsten der Bewahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit aus; es liegt auch kein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public vor. (T1)<br/>Veröff: SZ 2013/57 |
2 Ob 155/13b | OGH | 27.11.2013 |
Vgl; Beisatz: Hier: Verfahrensteilnahme eines Richters, welcher in der Vergangenheit Ansprüche aus ähnlichen Geschäften gegen eine der Verfahrensparteien erwog und von einer Geltendmachung in der Folge Abstand nahm, wertungsmäßig nicht mit den in § 20 JN taxativ aufgezählten Ausschließungsgründen vergleichbar. (T2) |
18 ONc 3/14g | OGH | 13.08.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Zwar ist mit dem SchiedsRÄG 2006 der in § 588 ZPO aF enthaltene Verweis auf §§ 19 und 20 JN entfallen, doch ist damit keine wesentliche Änderung der Rechtslage herbeigeführt worden. Diese Bestimmungen sind weiterhin von Relevanz, allerdings unter Beachtung des für Schiedsverfahren eigenen Prüfungsmaßstabs. (T3)<br/> |
18 OCg 5/19p | OGH | 01.10.2019 |
Gegenteilig; Beisatz: Nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe können mit Aufhebungsklage geltend gemacht werden, wenn dies im Schiedsverfahren nicht mehr möglich war. Dazu ist bereits in der Klage ein Vorbringen zu erstatten. (T4)<br/>Veröff: SZ 2019/93 |
Dokumentnummer
JJR_20130617_OGH0002_0020OB00112_12B0000_001
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