2 Ob 258/12y | OGH | 24.01.2013 |
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0020OB00258_12Y0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die durch § 10 B‑KUVG als Selbstverwaltungskörper konstituierte und mit dem BPAÜG mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 im übertragenen Wirkungsbereich betraute BVA fungiert bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nach dem Pensionsgesetz 1965 nicht im eigenen Wirkungsbereich, sondern als Organ der Republik Österreich.