OGH 5Ob207/06m (RS0121918)

OGH5Ob207/06m29.1.2013

Rechtssatz

Die Verfolgung eigener Interessen, im konkreten Fall die Verfolgung des Interesses eine gegen ihn gerichtete Kündigung oder Verwalterabberufung abzuwenden, steht nicht im Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung. Die Kosten rechtsfreundlicher Vertretung eines Hausverwalters, der die Wirksamkeit einer Verwalterkündigung beziehungsweise seine Abberufung im Gerichtsverfahren bekämpft, sind auch nicht der Eigentümergemeinschaft als „mit der Erfüllung des Auftrags verbundener Schaden" anzulasten.

Normen

WEG 2002 §20
WEG 2002 §52 Abs2 Z2
ABGB §1014

5 Ob 207/06mOGH03.04.2007
5 Ob 268/08kOGH25.11.2008

nur: Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung eines Hausverwalters, der die Wirksamkeit einer Verwalterkündigung beziehungsweise seine Abberufung im Gerichtsverfahren bekämpft, sind nicht der Eigentümergemeinschaft als „mit der Erfüllung des Auftrags verbundener Schaden" anzulasten. (T1)

5 Bkd 8/07OGH15.03.2010

Vgl auch

10 Ob 44/12mOGH29.01.2013

nur: Die Verfolgung eigener Interessen, im konkreten Fall die Verfolgung des Interesses eine gegen ihn gerichtete Kündigung oder Verwalterabberufung abzuwenden, steht nicht im Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung. (T2); Beisatz: § 20 Abs 1 WEG umfasst die Verpflichtung, gemeinschaftsbezogene Interessen aller Wohnungseigentümer bei der Verwaltung der Liegenschaft zu wahren. Maßgeblich ist, ob ein Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung besteht. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20070403_OGH0002_0050OB00207_06M0000_001

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