Normen
10 Ob 148/05w | OGH | 24.01.2006 |
Beisatz: Auch ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB unterliegt der 3-jährigen Verjährungsfrist, weil er dem in §1486 Z6 ABGB genannten Anspruch auf Rückforderung eines Vorschusses vergleichbar ist, zumal auch die Rückforderung eines Vorschusses, der in Erwartung künftiger Leistungen gewährt wurde, die dann ausbleiben, die Rückführung einer rechtsgrundlosen Bereicherung zum Gegenstand hat. (T1)<br/>Veröff: SZ 2006/4 |
8 ObA 5/13p | OGH | 30.07.2013 |
Auch; Beisatz: Hier Rückabwicklung eines Tankstellenpachtvertrags wegen Wuchers. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20060124_OGH0002_0100OB00148_05W0000_001
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