Normen
6 Ob 170/02x | OGH | 20.02.2003 |
9 ObA 6/08k | OGH | 07.02.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Die Gesamtzahl und das Vorbringen zu den einzelnen Kunden unterscheiden sich im vorliegenden Fall von jenem, der zu 6 Ob 170/02x entschieden wurde. (T1) |
3 Ob 222/12m | OGH | 23.01.2013 |
Vgl; Beisatz: Da die dem Unternehmer nach Auflösung des Vertragsverhältnisses verbleibenden Vorteile erheblich sein müssen, muss das mit den neuen Stammkunden und ebenso mit den intensivierten Altkunden zu erwartende Geschäft überdies einen gewissen Umfang und eine gewisse Beständigkeit aufweisen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20030220_OGH0002_0060OB00170_02X0000_001
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