OGH 6Ob36/71; 6Ob299/71; 5Ob183/75; 1Ob695/77; 7Ob605/81; 8Ob533/87 (RS0011298)

OGH6Ob36/71; 6Ob299/71; 5Ob183/75; 1Ob695/77; 7Ob605/81; 8Ob533/8714.11.2013

Rechtssatz

Wird eine Liegenschaft gekauft und vor Errichtung einer einverleibungsfähigen Urkunde übergeben, so treten die Wirkungen des Vertrages bereits mit dem Abschluss ein. Die körperliche Übergabe ist bereits die Erfüllung, soweit es sich nicht um die Herbeiführung der dinglichen Wirkung des Eigentumserwerbs handelt. Die Parteien wollen das, was sie vereinbart haben, und nicht etwa ganz andere Wirkungen herbeiführen. Der Erwerber soll im Verhältnis der Vertragsteile alle Rechte eines Eigentümers haben (vgl JBl 1971, 305).

Normen

ABGB §431
ABGB §884
ABGB §1053

6 Ob 36/71OGH23.06.1971
6 Ob 299/71OGH24.11.1971

Beisatz: Hier wurde eine Eigentumswohnung nach Annahme des Anbotes, eine solche zu erwerben, übergeben bzw in Benützung genommen und erst mehrere Jahre später der entsprechende Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag errichtet und verbüchert. Der den Saldo aus der gem diesem Vertrag vorgenommenen, die gesamte Benützungszeit betreffenden Verrechnung geltend machenden Anlage wurde - abgesehen von einer Teilabweisung wegen Verjährung - stattgegeben. (T1)<br/>Anm: Veröff: MietSlg 23564

5 Ob 183/75OGH14.10.1975

Beisatz: Ausdrückliche Ablehnung des "außerbücherlichen" Erwerbes, soweit nicht § 425 ABGB den Eintragungsgrundsatz durchbricht; Billigung von Bydlinski in Klang 2 IV/2, 120. (T2)<br/>Anm: Veröff: SZ 48/104 = EvBl 1976/83 S158 = JBl 1976,145 mit zust. Anm. v. Bydlinski

1 Ob 695/77OGH09.11.1977

Beisatz: Bem: Der an dieser Stelle vergebene Teilsatz 3 wurde gelöscht. - Mai 2023 (T3)<br/>Anm: Veröff: SZ 50/141 = MietSlg 29048

7 Ob 605/81OGH12.11.1981

auch; Beisatz: Kaufvertrag ist Konsensualvertrag; für das Zustandekommen eines solchen Vertrages ist es daher ohne Bedeutung, ob schon bei seinem Abschluss eine verbücherungsfähige Vertragsurkunde (Aufsandungserklärung, beglaubigte Unterschrift der Verkäufer) vorliegt. (T4)<br/>Anm: Veröff: NZ 1983,184

8 Ob 533/87OGH11.06.1987

Beis wie T2; NZ 1988,98 (Anm Hofmeister)

1 Ob 259/03zOGH12.08.2004

nur: Wird eine Liegenschaft gekauft und vor Errichtung einer einverleibungsfähigen Urkunde übergeben, so treten die Wirkungen des Vertrages bereits mit dem Abschluss ein. (T5)

1 Ob 220/05tOGH13.12.2005

nur T5

2 Ob 126/13pOGH14.11.2013

nur: Wird eine Liegenschaft gekauft und vor Errichtung einer einverleibungsfähigen Urkunde übergeben, so treten die Wirkungen des Vertrages bereits mit dem Abschluss ein. Die körperliche Übergabe ist bereits die Erfüllung, soweit es sich nicht um die Herbeiführung der dinglichen Wirkung des Eigentumserwerbs handelt. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19710623_OGH0002_0060OB00036_7100000_001

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