OGH 2Ob188/11b (RS0128742)

OGH2Ob188/11b11.10.2012

Rechtssatz

Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann geht mit der Übergabe der Sache auch die Gefahr auf den „Mieter“ über, sodass ihn eine später eintretende Gebrauchsbeeinträchtigung von der Zahlung nicht befreit. Seine Leistungspflicht stimmt mit der eines Käufers überein.

Normen

ABGB §1090 IIf
ABGB §1053

2 Ob 188/11bOGH11.10.2012
4 Ob 235/14hOGH11.08.2015

Dokumentnummer

JJR_20121011_OGH0002_0020OB00188_11B0000_006

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