OGH 5Ob249/07i (RS0123119)

OGH5Ob249/07i19.12.2012

Rechtssatz

Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf.

Normen

AußStrG 2005 §25 Abs1 Z4
KO §4 Abs1
KO §8a

5 Ob 249/07iOGH08.01.2008

Veröff: SZ 2008/2

7 Ob 182/12hOGH19.12.2012

Dokumentnummer

JJR_20080108_OGH0002_0050OB00249_07I0000_001

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