Normen
VersVG §8 Abs2 Satz3
7 Ob 152/01f | OGH | 11.07.2001 |
Veröff: SZ 74/130 |
1 Ob 17/12z | OGH | 22.06.2012 |
nur: Für die Beurteilung der Kündbarkeit eines mit Verlängerungsklausel auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherungsvertrages kann es nicht allein auf ein jedenfalls automatisches Ende des Versicherungsvertrages als typusbildend ankommen, sondern ist auch die Intensität des Bindungswillens der Parteien zu beachten. Wird ein Unternehmer-Versicherungsvertrag, getragen vom Bestreben beider Partner nach einer entsprechenden Bindung, auf bestimmte Zeit geschlossen, so ist das Versicherungsverhältnis während dieser Zeit als befristet anzusehen und kann die Vereinbarung einer Verlängerungsklausel am Charakter eines "Dauerschuldverhältnisses auf bestimmte Zeit" nichts ändern. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20010711_OGH0002_0070OB00152_01F0000_002
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