OGH 10ObS33/11t (RS0126909)

OGH10ObS33/11t12.4.2011

Rechtssatz

Nach dem Zweck des § 162 Abs 3 ASVG als Entgeltersatz erhöhen vom Dienstgeber gewährte Optionsrechte („stock options“), die von der Versicherten unabhängig vom Beschäftigungsverbot in vollem Umfang ausgeübt werden konnten, die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld nicht.

Normen

ASVG §162 Abs3

10 ObS 33/11tOGH12.04.2011
10 ObS 113/17sOGH14.11.2017

Beisatz: Wurde ein Sach- oder Geldbezug vom Dienstgeber für die Zeit des Wochengeldbezugs weiter gewährt, ist er bei der Berechnung des Wochengeldes nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20110412_OGH0002_010OBS00033_11T0000_001

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