OGH 1Ob15/11d (RS0126997)

OGH1Ob15/11d31.3.2011

Rechtssatz

Die vom gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 277 Abs 2 UGB veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ist hoheitliches Handeln der Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“, die dabei als Organ des Bundes tätig wird. Der Rechtsweg für gegen sie gerichtete Klagen, die (deliktische) Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit betreffen, ist nach § 9 Abs 5 AHG unzulässig.

Normen

AHG §1 Abs1 F
AHG §9 Abs5
UGB §277 Abs2

1 Ob 15/11dOGH31.03.2011

Veröff: SZ 2011/43

Dokumentnummer

JJR_20110331_OGH0002_0010OB00015_11D0000_001

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