4 Ob 173/03z | OGH | 21.10.2003 |
Veröff: SZ 2003/126 |
4 Ob 26/04h | OGH | 16.03.2004 |
nur: Um unseriösen Geschäftspraktiken auch mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnen zu können, bedarf es bei Beurteilung der Irreführungseignung im Zusammenhang mit § 28a UWG eines strengen Maßstabs.Unlauter handelt, wer im Zusammenhang mit der Anbahnung einer neuen Geschäftsbeziehung unter Verwendung von Zahlscheinen oder ähnlichen Drucksorten wirbt, ohne in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein privates Vertragsangebot handelt. (T1) |
4 Ob 60/04h | OGH | 04.05.2004 |
nur T1 |
4 Ob 27/06h | OGH | 20.04.2006 |
Auch; Beisatz: Anders ist die Interessenlage, wenn die Adressaten eines Forderungsschreibens rechtswidrig gehandelt haben (hier: Besitzstörung durch unbefugtes Parken) und der Beeinträchtigte (hier ein Zessionar) einen daraus abgeleiteten Schadenersatzanspruch geltend macht. (T2) |
4 Ob 45/11p | OGH | 21.06.2011 |
Beisatz: § 28a UWG erfordert einen unmissverständlichen und grafisch deutlichen Hinweis, dass es sich nur um ein Vertragsanbot handelt. (T3); Beisatz: Hier: Formular zur (kostenpflichtigen) Eintragung in ein „Online-Branchenregister“. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0040OB00173_03Z0000_001
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