Normen
BPGG §4 Abs3
EinstV §1 Abs4
oöPGG §4 Abs3
WPGG §4 Abs3
WrEinstV §1 Abs4
stmkPGG §4 Abs5a
10 ObS 172/01v | OGH | 04.09.2001 |
10 ObS 403/01i | OGH | 15.01.2002 |
Ähnlich; nur: Für die Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder kommt die Heranziehung des in § 1 Abs 4 EinstVO vorgesehenen Mindestwerts von einer Stunde täglich nicht in Betracht, sondern es ist der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgeblich. (T1); Beisatz: Hier: Einnahme von Mahlzeiten; § 1 Abs 4 Tiroler Pflegebedarfsverordnung. (T2) |
10 ObS 102/01z | OGH | 26.03.2002 |
Auch; nur T1; Beisatz: Einnahme von Mahlzeiten; § 1 Abs 4 WrEinstV. (T3) |
10 ObS 272/02a | OGH | 17.09.2002 |
Auch; nur T1; Beisatz: § 4 Abs 2 Salzburger Pflegegeldgesetz. (T4) |
10 ObS 55/03s | OGH | 04.03.2003 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: § 4 Abs 3 oöPGG. (T5); Beisatz: Bei einem ca. 13jährigen Kind ist für die Zubereitung von Mahlzeiten vorgesehenen zeitlichen Mindestwert von einer Stunde täglich der überwiegende Teil des für die Zubereitung von Mahlzeiten erforderliche Aufwand bei der Beurteilung des Pflegegeldanspruchs als normaler altersbedingter Pflegeaufwand auszuscheiden. (T6) |
10 ObS 80/03t | OGH | 27.05.2003 |
Beisatz: Hier: § 4 Abs 3 Wr PGG. (T7); Beisatz: Kein pflegegeldrelevanter Aufwand für die Zubereitung von Mahlzeiten, die im Kindergarten nicht den diätischen Richtlinien entsprechend hergestellt werden. (T8) |
10 ObS 68/05f | OGH | 18.10.2005 |
Auch; Beisatz: Eine verpflichtende Übernahme der in § 1 Abs 4 EinstV vorgesehenen zeitlichen Mindestwerte bei Kindern und Jugendlichen kommt nicht in Betracht, sondern ist ausschließlich der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu gleichaltrigen Nichtbehinderten maßgeblich. (T9); Veröff: SZ 2005/148 |
10 ObS 10/08f | OGH | 05.02.2008 |
Auch; Beisatz: Die bei Kindern erforderliche konkret-individuelle Prüfung des Pflegebedarfs auch für Hilfsverrichtungen hat nicht nur dann stattzufinden, wenn der Pflegebedarf für eine Hilfsverrichtung den dafür vorgesehenen fixen Zeitwert von zehn Stunden monatlich unterschreitet, sondern muss in gleicher Weise auch für den umgekehrten Fall gelten, dass der tatsächliche Pflegebedarf diesen Zeitwert überschreitet. (T10); Veröff: SZ 2008/19 |
10 ObS 23/09v | OGH | 12.05.2009 |
Auch; Beisatz: Hier: Um der Vorschrift des §4 Abs 5a stmk PGG zu entsprechen, ist es notwendig, bei den einzelnen pflegegeldrelevanten Verrichtungen - auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten - auf Tatsachenebene und nicht auf Ebene der rechtlichen Beurteilung „konkret-individuell" den tatsächlichen Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Jugendlichen zu erheben. (T11) |
10 ObS 30/11a | OGH | 29.03.2011 |
Auch; Beisatz: Hier: Berücksichtigung eines Pflegebedarfs von 15 Stunden monatlich für die Zubereitung der Mahlzeiten bei einer 15 bis 17‑jährigen Klägerin. (T12) |
Dokumentnummer
JJR_20010904_OGH0002_010OBS00172_01V0000_001
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