OGH 8ObA11/09i (RS0124660)

OGH8ObA11/09i23.4.2009

Rechtssatz

In dem in § 12 Abs 1 Z 2 GlBG vorgesehenen Betrag von 500 EUR kann auch eine gewisse Orientierung für die Bewertung der Rechtsgutbeeinträchtigung in Fällen gesehen werden, in denen es „nur" um die „persönliche Beeinträchtigung" geht und diese nur in der Beeinträchtigung des Rechts liegt, sich diskriminierungsfrei zu bewerben.

Normen

ABGB §1293
GlBG §12 Abs1
GlBG §17
GlBG §26
GlBG §35

8 ObA 11/09iOGH23.04.2009

Veröff: SZ 2009/54

9 ObA 87/15gOGH27.08.2015

Auch; Beisatz: Im Fall einer Beendigungsdiskriminierung ist eine Beeinträchtigung jedoch schon deshalb typischerweise massiver, weil sie mit dem Verlust der Stelle einhergeht, die der diskriminierte Arbeitnehmer bereits innehat. (T1); Veröff: SZ 2015/86

Dokumentnummer

JJR_20090423_OGH0002_008OBA00011_09I0000_002

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