9 Ob 16/08f | OGH | 08.10.2008 |
Veröff: SZ 2008/145 |
Dokumentnummer
JJR_20081008_OGH0002_0090OB00016_08F0000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Der verbücherte Fruchtgenussvertrag zwischen einem Liegenschaftseigentümer und einem Verein, der seinen Mitgliedern nach dem Timesharing-Modell langfristig gesicherte Ferienwohnrechte verschafft, kann bei erheblicher Pflichtverletzung von demjenigen, der dafür nicht allein oder überwiegend verantwortlich ist, vorzeitig analog zu § 1118 ABGB aufgelöst werden. Allerdings sind die Grundsätze des § 520 ABGB anzuwenden, sodass der Fruchtnießer im Falle der Rückstellung der Sache an den Eigentümer wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Fruchtnießers Anspruch auf „billige Abfindung" hat.
9 Ob 16/08f | OGH | 08.10.2008 |
Veröff: SZ 2008/145 |
JJR_20081008_OGH0002_0090OB00016_08F0000_002
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