10 Ob 23/08t | OGH | 26.06.2008 |
2 Ob 10/08x | OGH | 26.06.2008 |
Auch |
15 Os 57/09k | OGH | 09.09.2009 |
Auch; Beisatz: Ein minderjähriger Antragsteller ist im Verfahren nach § 8a MedienG strafrechtlich nicht prozessfähig; seine Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs bedarf 1) einer Vertretungshandlung oder Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und 2) deren Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht. (T1); Beisatz: Ein bloßer Antrag eines minderjährigen Antragstellers ohne Vertretungshandlung oder Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und/oder ohne pflegschaftsgerichtliche Genehmigung könnte infolge Fehlens der prozessualen Voraussetzungen nicht zu einer Verurteilung führen, in der Hauptverhandlung wäre mit Antragsabweisung (= Freispruch nach § 259 Z 3 StPO) vorzugehen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20080626_OGH0002_0100OB00023_08T0000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)