OGH 2Ob205/07x (RS0122954)

OGH2Ob205/07x15.11.2007

Rechtssatz

Die Bejahung der Frage, ob Leistungen eines Dritten auf Grund eines Lückenschlusses eine Legalzession bewirken, führt nicht automatisch auch zur Annahme eines Quotenvorrechts des Dritten analog einem Sozialversicherungsträger. Zu beachten ist die unterschiedliche Interessenslage: Während es in der Legalzessionsfrage im Anschluss an die sich auf § 1358 ABGB, §67 VersVG stützende Lohnfortzahlungsjudikatur vor allem um die Vermeidung einer Entlastung des Schädigers geht, steht in der Quotenvorrechtsfrage das Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger im Vordergrund.

Normen

ABGB §1358
ASVG §332 C
VersVG §67

2 Ob 205/07xOGH15.11.2007

Veröff: SZ 2007/179

Dokumentnummer

JJR_20071115_OGH0002_0020OB00205_07X0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)