Normen
6 Ob 13/02h | OGH | 21.02.2002 |
8 Ob 17/07v | OGH | 21.05.2007 |
Auch; Beisatz: Nach §758 ABGB hat der Ehegatte, der nicht rechtmäßig enterbt wurde, als gesetzliches Vorausvermächtnis das Recht, in der Ehewohnung weiter zu wohnen, sodass es auch insoweit an einer Verfügbarkeit für eine gerichtliche Benützungsregelung mangeln kann. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20020221_OGH0002_0060OB00013_02H0000_001
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