OGH 1Ob262/97d; 4Ob250/06b (RS0109030)

OGH1Ob262/97d; 4Ob250/06b13.2.2007

Rechtssatz

Der Beurteilungsmaßstab für Lärmbeeinträchtigungen hängt nicht davon ab, ob über ein unmittelbar auf das Gesetz gestütztes Klagebegehren gegen den Störer oder über ein solches gegen den Vertragspartner auf Vertragszuhaltung zu entscheiden ist. Welche Lärmbeeinträchtigung ein Vertragspartner noch zu dulden hat, ist durch analoge Anwendung der Grundsätze des § 364 Abs 2 ABGB zu klären. Das hat jedenfalls dann zu gelten, wenn der Störer keine weitergehenden Rechte für sich in Anspruch nehmen kann, ist doch auch der nachbarrechtliche Anspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ein besonderer Anwendungsfall der negatorischen Klage gemäß § 523 ABGB.

Normen

ABGB §364 Abs2 B2
ABGB §523 Cd

1 Ob 262/97dOGH14.10.1997

Veröff: SZ 70/201

4 Ob 250/06bOGH13.02.2007

Auch; nur: Der nachbarrechtliche Anspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ein besonderer Anwendungsfall der negatorischen Klage gemäß § 523 ABGB. (T1); Veröff: SZ 2007/23

Dokumentnummer

JJR_19971014_OGH0002_0010OB00262_97D0000_003

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