OGH 1Ob118/03i (RS0117776)

OGH1Ob118/03i20.2.2006

Rechtssatz

Um sich der Haftung nach dieser Gesetzesstelle zu entziehen, hat der beklagte Unternehmer zu behaupten und zu beweisen, dass sich seine, die Gewinnzusage enthaltende Zusendung an einen Unternehmer in dieser Eigenschaft richtete.

Normen

KSchG §5j

1 Ob 118/03iOGH01.07.2003

Veröff: SZ2003/75

2 Ob 31/04dOGH20.02.2006

Dokumentnummer

JJR_20030701_OGH0002_0010OB00118_03I0000_002

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