6 Ob 85/01w | OGH | 16.05.2001 |
Veröff: SZ 74/92 |
6 Ob 178/05b | OGH | 16.02.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Das Firmenbuchgericht muss bei Anträgen auf Löschung von Vorstandsmitgliedern infolge ihrer Abberufung durch das nach der Stiftungsurkunde hiefür zuständige Organ nicht jeweils prüfen, ob ein wichtiger Grund für die Abberufung vorlag. Vielmehr wird dem unzulässigerweise abberufenen Vorstandsmitglied eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Abberufung zuzugestehen sein. (T1); Veröff: SZ 2006/18 |
Dokumentnummer
JJR_20010516_OGH0002_0060OB00085_01W0000_003
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