OGH 8ObA197/98y; 8ObA184/01v; 8ObA34/05s (RS0111957)

OGH8ObA197/98y; 8ObA184/01v; 8ObA34/05s6.10.2005

Rechtssatz

Keine Bindung des Arbeitgebers an eine bloße Wissenserklärung (unrichtige Berechnung der freiwilligen Abfertigung auf Grund einer mit Sozialplan vereinbarten Formel) sofern nicht Gründe für eine ausnahmsweise Bejahung einer derartigen Bindung vorliegen.

Normen

ABGB §863 GI
ABGB §871 A

8 ObA 197/98yOGH18.05.1999

Veröff: SZ 72/86

8 ObA 184/01vOGH29.11.2001

Beisatz: Hier: Erklärung in einem vor B-VG Nov 1974 abgeschlossener Dienstvertrag eines Arztes mit Land Vorarlberg, dass AngG anzuwenden ist, ist Wissenserklärung. (T1)

8 ObA 34/05sOGH06.10.2005

Auch; nur: Keine Bindung des Arbeitgebers an eine bloße Wissenserklärung sofern nicht Gründe für eine ausnahmsweise Bejahung einer derartigen Bindung vorliegen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19990518_OGH0002_008OBA00197_98Y0000_002

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