6 Ob 90/02g | OGH | 16.05.2002 |
Veröff: SZ 2002/66 |
7 Ob 124/13f | OGH | 02.10.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Transportbedingte Zwischenlagerungen fallen nicht unter Art 16 Abs 2 CMR, wenn der Transport fortgesetzt wird. Art 16 Abs 2 CMR ist vielmehr dahin auszulegen, dass der Frachtführer beim Ausladen des Gutes den Willen haben muss, die Beförderung bis zum Einlangen von Weisungen zu beenden, damit die gesetzliche Rechtsfolge eintritt, dass die Beförderung mit dem Ausladen, die als Ersatzablieferung zu verstehen ist, als beendet gilt. (T1) |
7 Ob 81/20t | OGH | 23.09.2020 |
Vgl; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_20020516_OGH0002_0060OB00090_02G0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)