Rechtssatz
Ein während aufrechter Ehe begründeter Notariaktsakt, in dem sich die Ehefrau verpflichtet, im Fall der Scheidung ein Darlehen, das ihr Mann zur Anschaffung der Ehewohnung gewährt hat, zurückzuzahlen, ist nicht nach § 97 Abs 1 EheG ungültig, soweit die Darlehensmittel entweder aus überhaupt nicht der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten entstammten (§ 82 Abs 1 EheG) oder nach § 97 Abs 1 Satz 2 EheG als Ersparnisse zu qualifizieren sind.
4 Ob 21/22z | OGH | 23.02.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Regelung der Scheidungsfolgen anlässlich der Unternehmensübergabe. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20000529_OGH0002_0070OB00047_99H0000_003
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