OGH 4Ob30/00s (RS0113877)

OGH4Ob30/00s23.5.2000

Rechtssatz

Das Verbreitungsrecht an einzelnen Werkexemplaren durch Eigentumsübertragung im In- oder Ausland mit Zustimmung des Berechtigten erlischt und ein Vorbehalt von Rechten für einzelne Mitgliedstaaten der EU ist nicht möglich (europaweite Erschöpfung).

Normen

UrhG §15 Abs1
UrhG §16 Abs3

4 Ob 30/00sOGH23.05.2000
4 Ob 115/04xOGH25.05.2004

Auch; Beisatz: Der Urheber kann die Weiterveräußerung der von ihm veräußerten Werkstücke daher nicht unter Berufung auf sein Urheberrecht untersagen. (T1)

4 Ob 47/06zOGH20.06.2006

Auch; Beisatz: Das Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG) erlischt aber selbstverständlich nicht durch Inverkehrbringen eines oder mehrerer Werkstücke. (T2)

4 Ob 85/12xOGH11.05.2012

Vgl; Beisatz: Das Übertragen des Eigentums an einzelnen Werkstücken führt nach § 16 Abs 3 UrhG nur zur Erschöpfung des insofern bestehenden Verbreitungsrechts, nicht zum Erlöschen anderer Verwertungsrechte. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20000523_OGH0002_0040OB00030_00S0000_003

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