Normen
HGB §142
6 Ob 8/00w | OGH | 13.04.2000 |
Veröff: SZ 73/71 |
6 Ob 7/00y | OGH | 28.06.2000 |
Dokumentnummer
JJR_20000413_OGH0002_0060OB00008_00W0000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
§ 142 HGB ist nicht zwingend. Möglich ist auch ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung eine Übernahmevereinbarung zugunsten eines Gesellschafters. Eine vertragliche Herbeiführung der Gesamtrechtsnachfolge mittels eines Einbringungsvertrages durch Einbringung von Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft als Sacheinlage ist möglich. Dieser Ansicht ist zuzustimmen. Der Einbringungsvertrag ist nach dem Grundsatz der Privatautonomie zulässig und verstößt mit seinem angestrebten Zweck nicht gegen zwingendes Recht. Durch die Einbringung ihrer Anteile scheiden die Kommanditisten aus der KG aus. Die vereinbarte "Anwachsung" ist in ihren Rechtsfolgen ein analoger Anwendungsfall des § 142 HGB.
Normen
HGB §142
6 Ob 8/00w | OGH | 13.04.2000 |
Veröff: SZ 73/71 |
6 Ob 7/00y | OGH | 28.06.2000 |
JJR_20000413_OGH0002_0060OB00008_00W0000_003
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