9 ObA 215/99d | OGH | 15.03.2000 |
Veröff: SZ 73/49 |
9 ObA 46/09v | OGH | 30.06.2010 |
Vgl auch; nur: Bei der Regelung des Entgelts für Arbeiten während der Feiertagsruhe handelt es sich um eine Angelegenheit des Arbeitnehmerschutzes von Bediensteten der Länder, die in Betrieben tätig sind, sodass eine Bundeskompetenz vorliegt, während den Ländern insoweit die Kompetenz für Gesetzgebung und Vollziehung fehlt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20000315_OGH0002_009OBA00215_99D0000_004
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