Normen
UWG §14 C1
4 Ob 316/99w | OGH | 18.01.2000 |
4 Ob 140/06a | OGH | 28.09.2006 |
Beisatz: Hier: Keine Prüfpflicht des beklagten Optikers, der einer Hörgeräteakustikerin eine Tätigkeit in seinen Geschäftsräumen gestattet, die nur nach vorheriger Anzeige einer Betriebsstätte an diesem Standort zulässig gewesen wäre, ob diese Anzeige (neuerlich) erstattet wurde. (T1) |
17 Ob 34/08m | OGH | 24.02.2009 |
Beisatz: Im Regelfall darf ein Unternehmer darauf vertrauen, dass sein Vertragspartner die gelieferte Ware oder die erbrachten Dienstleistungen nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden wird. (T2) |
4 Ob 117/12b | OGH | 10.07.2012 |
Beis wie T2; Beisatz: Daher ist er im Allgemeinen nicht verpflichtet, Nachforschungen darüber anzustellen, ob dies tatsächlich zutrifft oder nicht. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20000118_OGH0002_0040OB00316_99W0000_002
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