OGH 15Os126/99 (RS0112557)

OGH15Os126/9921.10.1999

Rechtssatz

Betrug und falsche Beweisaussage vor Gericht beruhen auf dem gleichen Charaktermangel, nämlich auf dem Hang zur Täuschung Dritter.

Normen

StGB §58 Abs2
StGB §71

15 Os 126/99OGH21.10.1999
12 Os 123/09vOGH11.03.2010

Auch; Beisatz: Hier: Gleiche schädliche Neigung von § 156 StGB, § 33 FinStrG und § 293 StGB, weil der Hang zur Täuschung zum Ausdruck kommt. (T1)

14 Os 169/11aOGH28.08.2012

Auch; Beisatz: Hier: Gleiche schädliche Neigung von Verleumdung und Betrug. (T2)

14 Os 3/18zOGH10.04.2018

Auch; Beisatz: Die Verjährungshemmung nach § 58 Abs 2 StGB ist nicht nur dann zu bejahen, wenn die während der Verjährungsfrist begangene mit Strafe bedrohte Handlung gegen das selbe Rechtsgut gerichtet ist wie die frühere. Vielmehr stellt die in § 71 StGB enthaltene Legaldefinition der schädlichen Neigung auch darauf ab, ob beide Delikte auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Gleiche schädliche Neigung von Betrug und § 298 Abs 1 StGB, weil beide auf einem Hang des Täters zur Täuschung beruhen. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19991021_OGH0002_0150OS00126_9900000_001

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