8 ObS 228/99h | OGH | 07.10.1999 |
Dokumentnummer
JJR_19991007_OGH0002_008OBS00228_99H0000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht bei jedem Entfall einer ersten Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligatorischen Mahnverfahrens hinaus auf jeden Entfall einer ersten Tagsatzung im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist nicht geboten.
8 ObS 228/99h | OGH | 07.10.1999 |
JJR_19991007_OGH0002_008OBS00228_99H0000_002
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